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AGBs

(Stand März 2024)

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Siehe hierzu auch die Platzordnung, welche in ihrer aktuellen Fassung ebenfalls Vertragsbestandteil ist. 

Geltungsbereich

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen dienen der umfassenden Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Stellplatz Düns, Daniel Egger e.U. als Betreiber des Stellplatzes, und dem Stellplatzgast. 

Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch den Stellplatzbetreiber. Für alle Preise und Informationen behalten wir uns Änderungen vor.

Anmeldung/Buchung

Mit der Anmeldung/Buchung nimmt der Stellplatzgast den Abschluss eines Stellplatz-Vertrages verbindlich an. Der Stellplatz-Vertrag kommt mit dem Eingang der Zahlung zustande.

Zahlung

Der gesamte Mietpreis (22€) inklusive der Nebenkosten wird sofort fällig bei der Anreise. 

Es gelten die aktuellen Preise des Stellplatz-Betreibers. Der Mietpreis ist in bar oder per Überweisung zu zahlen (keine Kartenzahlung). Die Ortstaxe der Gemeinde Düns ist im Preis einbezogen.

An- & Abreise

Die Anreise ist jederzeit möglich. Die Rücksichtnahme auf andere Gäste wird vorausgesetzt. 

Sollte sich Ihre Anreise wesentlich verzögern, verständigen Sie uns bitte. Erfolgt bei einer Reservierung keine Benachrichtigung bis 20:00, wird der Platz entschädigungslos anderweitig vergeben. 

Bei eigener oder durch Platzverweis vorzeitiger Abreise wird der Mietpreis nicht erstattet.

Platzzuweisung

Beim Aufstellen von Wohnmobilen folgen Sie bitte den Anweisungen laut Angaben des Betreibers und Plan. Es ist darauf zu achten, dass niemand gefährdet oder belästigt wird. 

Ruhezeiten

Die Ruhezeiten sind von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Während dieser Zeit ist die Nutzung motorisierter Fahrzeuge nicht erlaubt. Unnötige Lärmbelästigungen wie Hämmern, Entsorgen von Glasflaschen im Container, Türenschlagen, laute Musik etc. sind zu vermeiden.

Der Stellplatz-Betreiber behält sich vor, in Ausnahmefällen (z.B. für Veranstaltungen), die Ruhezeiten zu verkürzen.

Rücktritt durch den Platzinhaber

Der Stellplatz-Betreiber kann von dem Stellplatz vor Vertragsbeginn zurücktreten, wenn das Mietobjekt nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden dem Stellplatzgast alle bezahlten Beträge zurückerstattet; weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. In diesem Fall verpflichtet sich der Stellplatz-Betreiber, dem Stellplatzgast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes zu informieren. 

Ferner ist der Stellplatz-Betreiber berechtigt, den Stellplatzvertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Stellplatzgast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Stellplatzgast den gesamten mit dem Stellplatz-Betreiber vereinbarten Mietpreis zu entrichten.

Gruppen

Gruppen anerkannter Träger (Sportvereine, Schulen, Kirchen, etc.) werden nur nach vorheriger Absprache aufgenommen. Ein Gruppenleiter, der für die Einhaltung der Platzordnung die Verantwortung übernimmt und dem Betreiber als Ansprechperson zur Verfügung steht, ist Voraussetzung. Zudem wird eine vollständige Liste aller Gruppenmitglieder mit Namen, Adressen und Geburtsdaten benötigt.

Der Betreiber behält sich vor, bei der Anreise eine angemessene Kaution (individuell zu vereinbaren) in bar zu verlangen. Diese Kaution dient dazu, die Einhaltung von Platzordnung und Ruhezeiten zu gewährleisten und kann bei Verstößen einbehalten werden.

Sonstige Gruppen nicht anerkannter Träger werden nicht aufgenommen.

Pflichten

  • Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Stellplatz pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthalts durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, dem Betreiber unverzüglich zu melden und zu ersetzen. 
  • Der Gast verpflichtet sich zur sparsamen Nutzung von Wasser.
  • Abwässer dürfen nur in den dafür vorgesehenen Abfluss (Chemietoilette) geleert werden. Das Einbringen jeglicher Abwässer in den Untergrund, in offene Gerinne, etc. ist nicht erlaubt. 
  • Alle Abfälle müssen getrennt werden (Restmüll, Papier, Glas und Kunststoff) und sind ausschließlich beim Müllplatz in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Sperrmüll ist von jedem Stellplatzgast selbst zu entsorgen, ansonsten wird vom Betreiber eine Reinigungspauschale eingehoben.
  • Hunde sind auf dem Stellplatz nur angeleint erlaubt. Es gilt die Hundeverordnung der Gemeinde Düns.
  • Der Stellplatzgast darf das Mietobjekt maximal mit der Personenzahl benutzen, die er hierfür angemeldet hat – dies gilt für die gesamte Anlage. Besucher müssen vor Betreten des Platzes angemeldet werden.

Haftung

  • Der Stellplatzgast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Stellplatz-Vertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Stellplatz folgen – dies auch für die von ihm angemeldeten dritten Personen. 
  • Der Stellplatz-Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser- und Stromversorgung entstehen, sowie als Folge von Lärmbelästigung durch Dritte. 
  • Für Schäden durch Verlust oder Diebstahl von Geld, Wertsachen, etc. übernimmt der Betreiber keinerlei Haftung.
  • Die Haftung des Stellplatz Düns Betreibers einschließlich des Verhaltens seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung vertraglicher Pflichten, unerlaubter Handlungen und positiver Vertragsverletzungen ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Der Stellplatz Düns Betreiber haftet also nur dann, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Der Stellplatz Düns Betreiber haftet daher nicht für Schäden, die dem Stellplatznutzer an den ihm gehörenden Wohnwagen, Fahrzeugen, Einrichtungsgegenständen, u. Ä. entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind, es sei denn, dass der Stellplatz Düns Betreiber den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
  • Für alle Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage entstehen, haftet der Stellplatzgast selbst gegenüber geschädigten Dritten.

 Sonstiges

  • Der Stellplatzbetreiber hat das Hausrecht. Seinen Anordnungen ist in jedem Fall sofort Folge zu leisten. Er ist auch berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern (auch wenn eine vorherige Anmeldung vorliegt) oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies bei Verstößen gegen die Stellplatzordnung oder im Interesse der Stellplatzgäste erforderlich scheint. 
  • Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten den Platz nutzen. Die Betreuungs- und Aufsichtspflicht obliegt den Eltern. 
  • Zusätzliche Anhänger jeglicher Art (Bootsanhänger, etc.) dürfen nur nach vorheriger Voranmeldung und schriftlicher Bestätigung durch den Betreiber auf dem Gelände abgestellt werden.
  • Auf dem Stellplatz und den danebenliegenden Flächen ist das Anzünden von Feuern strengstens verboten. Offene Grillstellen sind ebenfalls nicht erlaubt.

 Schlussbestimmungen

Der Stellplatzgast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Stellplatzgast erkennt durch die Bezahlung der Miete die AGB einschließlich der Platzordnung an. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Stellplatz-Vertrag ist das für den Stellplatz zuständige Gericht Feldkirch. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.